11.05.2016/EG aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), Berlin
Ökonom Dr. Stefan Bach mit einem Beitrag zur bayerischen Demontage der Erbschaftssteuer:
„Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ Hört sich an wie Karl Marx oder Thomas Piketty, steht aber so in Artikel 123, Absatz 3, Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern.
Das ist bemerkenswert, bemüht sich doch die bayerische Landesregierung seit Jahren nach Kräften, die Erbschaftsteuer als letzte verbliebene Steuer auf hohe Vermögen zu demontieren. Bei der Reform 2008 drohten die maßgeblichen CSU-Granden mit einer Abschaffung der Erbschaftsteuer und setzten großzügige Privilegien für Familienheime und Unternehmensübertragungen durch. Seitdem werden Riesenvermögen gering bis gar nicht belastet, während Normalbürger auf größere Immobilien- und Finanzvermögen schnell spürbare Erbschaftsteuer bezahlen, vor allem, wenn sie von entfernteren Verwandten oder Freunden stammen. Weiterlesen↗diw.de