19.03.2016/EG aus dem Medium ‚Der Standard‘, Wien
Bezirksgericht Graz-Ost: VW-Vertragshändler kann die Verantwortung nicht an VW weiterreichen und ist gewähleistungspflichtig
„Ein Autohändler ist im VW-Abgasskandal gewährleistungspflichtig. Zu diesem Urteil kam das Bezirksgericht Graz-Ost am Freitag auf eine Klage der Grazer Anwaltskanzlei Christandl & Parnter“, meldet der Standard. „Dem Urteil zufolge kann der Beklagte die Verantwortung für die illegale Software, welche die Abgaswerte manipuliert hatte, nicht an Volkswagen (VW) weiterreichen.“ Weiterlesen↗derstandard.at
Erst vor wenigen Tagen wies ein deutsches Gericht, das Landgericht Bochum, eine Klage gegen einen Bochumer VW-Vertragshändler ab. Lesen Sie dazu unseren Bericht vom 16.03.2016↗