28.09.2015/EG aus der Bundesregierung, Berlin
Ab 01. Oktober 2015 gelten neue Regeln in den Bereichen Abfallwirtschaft, Allgemeinmedizin, energieeffizientes Bauen und Sanieren, Pflege, Pkw-Auszeichnung und Lkw-Maut
Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte erhalten ab dem 1. Oktober 2015 den bundesweiten Mindestlohn für die Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben. Weiterlesen↗bundesregierung.de