19.11.2021/EG
Quelle: Oberlandesgericht München
Beschwerden der Beschuldigten Dr. Georg Nüßlein, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und ehemaliges CSU-Mitglied, Alfred Sauter, Abgeordneter im Bayerischen Landtag und CSU-Mitglied, sowie eines beschuldigten Unternehmers, weitgehend erfolgreich
Begründung:
„Soweit die genannten Beschlüsse aufgehoben wurden, stützen die Senate ihre Entscheidungen im Kern darauf, dass das den Beschuldigten zur Last liegende Verhalten den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt. Dieser setzt voraus, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet bzw. versprochen wird. Der Bundesgesetzgeber hat den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ausschließlich zum Schutz der Arbeit von Parlaments- und Fraktionsgremien geschaffen. Erfasst werden daher nur Bestechungshandlungen, durch die die Tätigkeit im Rahmen der parlamentarischen Arbeit im Plenum, den Ausschüssen sowie den Arbeitskreisen und -gruppen der Parteifraktionen beeinflusst werden soll. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers macht sich dagegen ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar, wenn er - wie vorliegend geschehen - lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen, z.B. Behörden und Ministerien, zu beeinflussen. Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers war von den Senaten bei ihren Entscheidungen hinzunehmen.“
Die Mitteilung des OLG lesen Sie hier ↗justiz.bayern.de
Zum Thema
Dr. jur. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident und Vorsitzender der CSU, im März 2021:
„Die CSU zieht scharfe Konsequenzen, um Integrität herzustellen und Vertrauen zurückzugewinnen. Keine halben Sachen: Wir wollen volle Transparenz und schaffen Möglichkeiten für Sanktionen bei Fehlverhalten. Ein Mandat muss Hauptaufgabe sein!“ ↗csu.de